TÄTIGKEITSGEBIETE

Unsere Tätigkeitsgebiete


Steuerrecht

Um steuerrechtlich komplexe Situationen zu erfassen und diesen Richtlinien vollends zu entsprechen, ist die Wahl eines Anwalts für Steuerrecht zu empfehlen. Ihr Anwalt berät Sie zur Buchführung, dem Bilanzwesen und dem Recht des Jahresabschlusses. Auch die Felder des Abgaben-, Bewertungs- und Verfahrensrechts finden neben intensiver und fallbezogender steuerlicher Beratung Anwendung. Ob Umsatz, Schenkungs- oder Körperschaftssteuer, Ihr Anwalt für Steuerrecht klärt Sie auf und Ihre Verhältnisse.
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Handels- und Gesellschaftsrecht

Ob gerade gegründet oder langfristig bestehend – Unternehmen benötigen häufig rechtlichen Beistand bezüglich ihrer Gesellschaftsform oder Tätigkeitsfelder. Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Sie in Fragen des materiellen Handels- und Gesellschaftsrechts sowie zu Fragen, die in Kontakt mit anderen Rechtsbereichen wie dem Steuerrecht, dem Kartellrecht, dem Gewerbe- oder Erb- und Familienrecht stehen.
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Erbrecht

Angelegenheiten, die ins Erbrecht fallen, bedürfen sensibler wie klarer Beratung. Ihr Anwalt für Erbrecht ist Spezialist für materielles Erbrecht, internationales Privatrecht im Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge sowie die Vertrags- und Testamentsgestaltung. Auch in Fragen der Vollstreckung, Verwaltung und steuerlichen Regelung unterstützt Sie Ihr Anwalt gern.
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Existenz­gründungs­beratung

Ein Unternehmen, das am Anfang seiner Entwicklung steht, muss enorm viele Dinge beachten, um sich nachhaltig im Markt zu etablieren. Dabei geht es nicht nur um das Kerngeschäft, sondern auch um komplizierte Themen wie die steuerlichen Angelegenheiten. Eine fundierte Beratung ist hier unerlässlich, um Fehler zu vermeiden, die das junge Unternehmen gefährden können. Wir unterstützen Startups mit einer umfassenden Gründungsberatung in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Segmenten.
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